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Rechtssoziologie

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Rechtssoziologie Artikel

Die Rechtssoziologie beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis von Recht und Gesellschaft.

Fragestellungen dieser Wissenschaft sind, inwieweit das Recht die Gesellschaft, aber auch wie die Gesellschaft ein bestehendes Rechtssystem in seiner Weiterentwicklung beeinflusst. Diese Interdependenz wird häufig unter dem Schlagwort "die normative Kraft des Faktischen" angerissen.

Die Rechtssoziologie behandelt die gesellschaftlichen "Funktionen" des Rechts, so etwa die Herstellung von Gerechtigkeit, den Schutz einzelner, aber etwa auch die Stärkung des Vertrauens in die staatlichen Organe. In diesem Zusammenhang sind "instrumentelle" von "symbolischen" Funktionen zu unterscheiden: So kann mittels Recht eine (instrumentelle) Steuerung gesellschaftlicher Zustände unternommen werden, es können aber auch rein symbolische, instrumentell unwirksame, Alibi-Gesetze erlassen werden, etwa, weil es dem politischen Gesetzgeber mehr darauf ankommt, den Anschein von Handlungsfähigkeit zu erlassen.

Allgemeine Ansicht ist, dass dieser spezielle Bereich der Soziologie ca. sehr eingeschränkt in Wissenschaft und Lehre behandelt wird. Allenfalls als Grundlagenfach wird es in der juristischen Ausbildung behandelt. Tatsächlich wird jedoch dieses Spannungsverhältnis von Recht und Gesellschaft stark unterschätzt. Es ist allgemein anerkannt, dass einerseits sich das Recht in dem Laufe der gesellschaftlichen Weiterentwicklung anpasst (vgl. das Partnerschaftsgesetz, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich unehelicher Kinder), und andererseits die Legislative das Recht als Steuerungsinstrument für die Weiterentwicklung der Gesellschaft benutzt.

Zunehmend ist auch zu fragen, welche Auswirkungen auf die Rechtsgesellschaft die zunehmende Regelungsdichte hat. Aufgrund zunehmender Komplexität unserer Gesellschaft werden stets mehr Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens umfassend vom Gesetzgeber geregelt. Einerseits soll dadurch die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft aufrecht erhalten werden, andererseits führt diese Entwicklung zur reduzierten Dynamik gesellschaftlicher Weiterentwicklung.

Recht wird stets mehr als abstrakte Regelung begriffen, die sich zunehmend von dem intuitiven moralischen Verständnis entfernt. Durch die zunehmende Abstraktheit werden stets mehr gesellschaftliche Konfliktlösungsmechanismen ausgeschaltet. Konflikte werden zunehmend auf dem Rechtsweg ausgetragen. Es wird schon seit Jahren von einer "Klagewelle" vor den Gerichten berichtet.

Der Gesetzgeber hat diese Tendenz erkannt. Es werden daher in bestimmten Bereichen Schiedsgerichte eingerichtet, die vorgerichtlich die flexible Konfliktlösung und Kompromissfindung erleichtern soll. Als Ergänzung dazu kann das Mediationsverfahren angesehen werden.

Buch-Tipp: Das Recht der Gesellschaft. Kein Recht außerhalb des Systems Dem am Mangel von Gerechtigkeit in dem Recht Leidenden liefert Niklas Luhmann die Begründung, warum es so ist und ca. so sein kann. Er klärt deutlich auf. "Es gibt also keinen Input von rechtlicher Kommunikationins Rechtssystem, weil es überhaupt keine rechtliche Kommunikation außerhalb des Rechtssystems gibt....

Literatur

  • Aubert, Vilhelm (1967): Einige soziale Funktionen der Gesetzgebung, in: Ernst Hirsch / Manfred Rehbinder (Hrsg.): Studien und Materialien zur Rechtssoziologie, S. 284-309.
  • Cotterrell, Roger (1988): Why Must Legal Ideas Be Interpreted Sociologically?, in: Journal of Law and Society 25 (2), 171-192.
  • Cotterrell, Roger (1992): The Sociology of Law: An Introduction, 2nd edition, London.
  • Luhmann, Niklas (1987): Rechtssoziologie, 3. Aufl.
  • Newig, Jens (2003): Symbolische Umweltgesetzgebung. Rechtssoziologische Behandlungen am Beispiel des Ozongesetzes, des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes sowie der Großfeuerungsanlagenverordnung. Schriften zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, Berlin.
  • Pound, Roscoe (1910): Law in the books and Law in action, in: American Law Review 44, 12 et seqs.
  • Raiser, Thomas (1999): Das lebende Recht: Rechtssoziologie in Deutschland, Baden-Baden.
  • Rehbinder, Manfred (2000): Rechtssoziologie, 4., neu bearb. Aufl.
  • Röhl, Klaus F. (1987): Rechtssoziologie.
  • Rottleuthner, Hubert (1987): Einführung in die Rechtssoziologie. Die Rechtswissenschaft, Darmstadt.

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